4-event GmbH

Rechtliches · Version August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der 4-EVENT GmbH (nachfolgend «4-EVENT») und ihren Auftraggebern bzw. Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).

Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen, Agenturen, Veranstaltern, Vereinen, öffentlich-rechtlichen Organisationen und anderen Geschäftskunden als auch gegenüber Privatpersonen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von 4-EVENT ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, insbesondere die Angaben und Bedingungen einer Offerte oder Auftragsbestätigung, gehen diesen AGB vor.

2. Tätigkeits- und Einsatzbereich

4-EVENT erbringt Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik und des Eventmanagements. Dazu gehören insbesondere Beratung, Konzeption, Planung, Organisation, technische Fachplanung, Projektleitung, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen und Produktionen aller Art.

Zum Tätigkeitsbereich gehören ferner der Handel, Verkauf und die Vermietung von Veranstaltungstechnik, technischem Equipment und Eventmaterial sowie die Planung, Installation und Inbetriebnahme von veranstaltungstechnischen Anlagen und Systemen.

4-EVENT kann zudem Fachpersonal, insbesondere Technikerinnen und Techniker sowie weitere Fachkräfte im Veranstaltungs- und Produktionsbereich, vermitteln und bereitstellen sowie Künstlerinnen und Künstler betreuen, vermitteln und managen.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Offerten von 4-EVENT sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen zustande.

Massgebend für Art und Umfang der Leistungen ist die jeweils gültige Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen des Auftrags können zusätzliche Kosten verursachen und werden nach effektivem Aufwand oder gemäss vereinbarten Ansätzen zusätzlich verrechnet.

4. Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen

4-EVENT erbringt die im jeweiligen Vertrag, in der Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen. 4-EVENT ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeitende, Freelancer, Lieferanten, Partnerunternehmen oder Subunternehmen einzusetzen.

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Technik, zusätzliches Personal, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Transportfahrten, Wartezeiten, kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufs sowie zusätzliche Auf- oder Abbauleistungen.

Ergeben sich während der Ausführung notwendige Änderungen, die zur sicheren oder fachgerechten Durchführung erforderlich sind, informiert 4-EVENT den Auftraggeber nach Möglichkeit vorgängig. Bei dringenden sicherheitsrelevanten Massnahmen ist 4-EVENT berechtigt, die notwendigen Massnahmen auch ohne vorgängige Zustimmung des Auftraggebers zu treffen.

5. Planung, Konzepte und Unterlagen

Von 4-EVENT erstellte technische Konzepte, Zeichnungen, CAD- und Vectorworks-Pläne, Schemas, Berechnungen, Ausschreibungsunterlagen, Kalkulationen, Dokumentationen und sonstige Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von 4-EVENT, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber erhält das Recht, die Unterlagen für das vertraglich vereinbarte Projekt zu verwenden. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Verwendung für andere Projekte bedarf der Zustimmung von 4-EVENT, sofern nicht ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte vereinbart wurden. Das allgemeine technische Know-how sowie während eines Projekts entwickelte Methoden und Lösungsansätze dürfen von 4-EVENT auch für andere Projekte verwendet werden.

6. Mietmaterial

Sämtliches von 4-EVENT vermietetes Material bleibt Eigentum von 4-EVENT oder des jeweiligen Eigentümers. Der Auftraggeber hat das Mietmaterial sorgfältig und bestimmungsgemäss zu behandeln und die Anweisungen von 4-EVENT zu beachten.

Eine Weitervermietung, Verpfändung, Veräusserung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von 4-EVENT nicht gestattet. Bei Selbstabholung bzw. Selbstbedienung ist der Auftraggeber für den sachgemässen Transport, die sichere Lagerung und den bestimmungsgemässen Betrieb verantwortlich.

Festgestellte Mängel oder Defekte sind 4-EVENT unverzüglich mitzuteilen. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

7. Rückgabe von Mietmaterial

Mietmaterial ist vollständig, sauber und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Miettage sowie daraus entstehende Kosten verrechnet werden.

Zusätzlicher Reinigungs-, Reparatur- oder Sortieraufwand kann nach Aufwand verrechnet werden. Eine vorzeitige Rückgabe führt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Mietpreises.

8. Verlust und Beschädigung

Der Auftraggeber haftet für Verlust und Beschädigung von Mietmaterial während des Zeitraums, in dem sich dieses in seinem Verantwortungsbereich befindet, soweit der Schaden von ihm oder von Personen verursacht wurde, für die er einzustehen hat.

Schäden und Verluste sind 4-EVENT unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust oder nicht reparierbaren Schäden können die notwendigen Ersatzbeschaffungskosten in Rechnung gestellt werden. Bei reparierbaren Schäden werden die notwendigen Reparaturkosten sowie damit unmittelbar verbundene Aufwendungen verrechnet.

9. Personal und Arbeitszeiten

Personal wird gemäss den in der Offerte vereinbarten Ansätzen und Einsatzzeiten verrechnet. Verlängert sich ein Einsatz aufgrund von Änderungen des Veranstaltungsablaufs, Wartezeiten oder anderen vom Auftraggeber verursachten Umständen, kann der zusätzliche Zeitaufwand verrechnet werden.

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sowie besondere Arbeitsbedingungen werden gemäss Offerte oder den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Gesetzliche Arbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sind einzuhalten. Der Veranstaltungs- und Produktionsablauf ist entsprechend zu planen.

10. Transport, Auf- und Abbau

Transport-, Liefer-, Abhol-, Auf- und Abbauleistungen werden gemäss Offerte verrechnet. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrten, Ladezonen, Arbeitsbereiche und Veranstaltungsflächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

Nicht vorhersehbare Wartezeiten oder zusätzlicher Aufwand aufgrund erschwerter Zugänglichkeit, fehlender Bewilligungen, nicht verfügbarer Arbeitsflächen oder Verzögerungen anderer Gewerke können zusätzlich verrechnet werden.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt 4-EVENT rechtzeitig sämtliche Informationen zur Verfügung, die für Planung und Durchführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungszeiten, Zugangsmöglichkeiten, technische Anforderungen, Sicherheitsbestimmungen, Hausordnungen, Ansprechpartner sowie relevante Informationen anderer beteiligter Gewerke.

Soweit nicht ausdrücklich durch 4-EVENT übernommen, ist der Auftraggeber für notwendige Bewilligungen und Zustimmungen verantwortlich.

12. Sicherheit

Sicherheit hat Vorrang vor der Durchführung einer Veranstaltung oder einzelner Programmpunkte. 4-EVENT ist berechtigt, Arbeiten oder den Betrieb von Anlagen zu unterbrechen oder einzustellen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine unmittelbare Gefahr für Personen, Material oder Anlagen besteht oder gesetzliche Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden können.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Veranstaltungsflächen, Stromversorgung, Aufhängemöglichkeiten und andere kundenseitig bereitgestellte Einrichtungen den geltenden Vorschriften entsprechen.

13. Preise

Es gelten die Preise der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden separat verrechnet.

14. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Rechnung. 4-EVENT kann insbesondere bei grösseren Projekten, Materialbestellungen oder Neukunden Voraus- oder Teilzahlungen verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist 4-EVENT berechtigt, nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist. Mahn- und Inkassokosten können dem Auftraggeber im gesetzlich zulässigen Umfang weiterverrechnet werden.

15. Stornierung durch den Auftraggeber

Bei einer Stornierung bereits bestätigter Leistungen kann 4-EVENT bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten vollständig verrechnen. Zusätzlich kann für reservierte Leistungen eine Stornierungsentschädigung gemäss der in der Offerte vereinbarten Stornierungsregelung erhoben werden.

Sofern in der Offerte keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten folgende Ansätze als Grundlage:

  • mehr als 4 Wochen vor Projektbeginn: 50 %
  • weniger als 4 Wochen vor Projektbeginn: 70 %
  • weniger als 1 Woche vor Projektbeginn: 90 %
  • am Tag des Projektbeginns bzw. nach begonnenem Aufbau: 100 %

Bereits entstandene externe Kosten, speziell bestelltes Material und verbindlich gebuchte Fremdleistungen können zusätzlich verrechnet werden, soweit sie nicht mehr storniert werden können und nicht bereits in der Stornierungsentschädigung enthalten sind. Bei Privatkunden bleiben zwingende gesetzliche Rechte vorbehalten.

16. Verschiebung einer Veranstaltung

Eine Verschiebung gilt nicht automatisch als kostenlose Umbuchung. 4-EVENT bemüht sich, bereits reserviertes Material und Personal auf einen neuen Termin umzubuchen.

Bereits entstandene Kosten sowie aufgrund der Verschiebung entstehender zusätzlicher Aufwand können verrechnet werden. Ist eine Umbuchung von Material, Personal oder Fremdleistungen nicht möglich, können die entsprechenden Stornierungskosten anfallen.

17. Wetter und Open-Air-Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass geeignete Massnahmen zum Schutz von Personen und Material vor Witterungseinflüssen vorgesehen sind, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von 4-EVENT übernommen wurden.

4-EVENT kann den Betrieb von technischen Anlagen einstellen, wenn aufgrund von Wind, Regen, Gewitter, Temperaturen oder anderen Umwelteinflüssen ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine aus Sicherheitsgründen notwendige Unterbrechung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber 4-EVENT.

18. Höhere Gewalt

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei nicht oder nicht vollständig erbracht werden, haften die Parteien nicht für daraus entstehende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

Als solche Umstände können insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien, erhebliche Verkehrsstörungen, Stromausfälle oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse gelten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bleiben geschuldet.

19. Technische Störungen

Trotz sorgfältiger Vorbereitung können technische Defekte oder Ausfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden. 4-EVENT bemüht sich bei technischen Störungen um eine möglichst schnelle Behebung oder um geeigneten Ersatz.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund technischer Störungen wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

20. Haftung

4-EVENT verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. 4-EVENT haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von 4-EVENT verursacht wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere betreffend Personenschäden, bleiben vorbehalten.

21. Drittleistungen und Subunternehmen

4-EVENT ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte, Freelancer, Lieferanten und Subunternehmen beizuziehen. Soweit Drittleistungen im Namen und auf Rechnung von 4-EVENT erbracht werden, bleibt 4-EVENT Vertragspartner des Auftraggebers. Direkt zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossene Verträge richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Dritten.

22. Datenschutz

4-EVENT bearbeitet Personendaten, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Personendaten werden nur im erforderlichen Umfang an Dritte weitergegeben, insbesondere wenn diese zur Vertragserfüllung beigezogen werden oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen 4-EVENT und dem Auftraggeber ist Schweizer Recht anwendbar.

Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der 4-EVENT GmbH Gerichtsstand. Gegenüber Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

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